Weiterbildung nach BKrFqG § 5

Als Qualifiziertes Unternehmen bietet Ihnen die Verkehrsakademie Ludwigshafen. Die Berufskraftfahrer Weiterbildung nach
BKrFqG § 5  an. Bis zum 10. September 2013 im Fall des § 3 Nr. 1 (Bus) bzw. bis zum 10. September 2014 im Fall des § 3 Nr. 2 (LKW) muss die Qualifikation erworben sein.